Spenden an den Verein

Spenden an eine gemeinnützige Organisation können Sie bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Jede Spendenquittung zahlt sich aus, denn Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen. Für Spenden bis 200 Euro reicht auch eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis für das Finanzamt.Spendenkonto bei der Sparkasse Staufen-Breisach:

Spendenkonto bei der Sparkasse Staufen-Breisach:

  • IBAN DE77 6805 2328 0009 2420 82
  • BIC SOLADES11STF
  • Betreff: Spende für die Jugendarbeit des SSC

Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns bei der Umsetzung unserer ehrenamtlichen Arbeit mit über 200 Kindern.